AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RE-VA Bau GmbH
Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der RE‑VA Bau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).
2. Kunden können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Vertragsabschluss
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Beginn der Ausführung zustande.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
Leistungsumfang
1. Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen, insbesondere:
- allgemeine Bau‑ und Handwerksarbeiten
- Elektroarbeiten (ohne Arbeiten, die eine Meisterpflicht erfordern)
- Fräs‑ und Sägearbeiten
- Trockenbau
- Innenausbau
- Einbau von Türen und Fenstern
- Fliesenlegearbeiten
- Bodenverlegearbeiten
- Entrümpelung
- Renovierungsarbeiten
2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Abgerechnet wird je nach Vereinbarung als Pauschalpreis, Stundenlohn oder gemäß individuellem Angebot.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3. Rechnungen sind sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von **14 Tagen** nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, **Vorkasse** oder **Abschlagszahlungen** zu verlangen.
5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Ausführung der Leistungen
1. Die Ausführung erfolgt nach fachlichen Standards und unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder unvorhersehbaren Umständen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
4. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle frei zugänglich ist und alle notwendigen Voraussetzungen (z. B. Strom, Wasser, Baufreiheit) erfüllt sind.
Abnahme
1. Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Kunden abzunehmen.
2. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung spätestens 7 Tage nach Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.
3. Bei Teilleistungen kann der Auftragnehmer Teilabnahmen verlangen.
Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist **12 Monate**, sofern es sich nicht um Arbeiten an Bauwerken handelt (§ 634a BGB).
3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
4. Der Auftragnehmer hat das Recht zur **Nacherfüllung**. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Eigenleistungen des Kunden oder Eingriffe Dritter entstehen, wird keine Haftung übernommen.
5. Besondere Risiken der Baubranche (z. B. Staubentwicklung, unvermeidbare Beschädigungen bei Rückbauarbeiten, Materiallieferverzögerungen) gelten als branchenüblich und sind vom Kunden zu berücksichtigen.
Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderung gegenüber dem Dritten an den Auftragnehmer ab.
Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde.
2. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
Datenschutz
Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand für Unternehmer ist Kleve.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung gemäß separatem Dokument unter www.revabau.de/widerruf.
